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Auflösung des negativen Kapitalkontos bei Betriebsaufgabe
Anmerkungen zum
[i]BFH, Urteil v. 3. 9. 2009 - IV R 17/07 NWB VAAAD-37696 Fragen zu § 15a EStG gelten ebenso wie solche zur Anerkennung negativer Kapitalkonten und ihrer gewinnwirksamen Auflösung als „schwierig”. Hieran ist jedenfalls richtig, dass auch dann, wenn der Betrieb oder Mitunternehmeranteil nicht veräußert wird, nicht weniger als drei Tatbestände (darunter auch die Betriebsaufgabe) in den Blick zu nehmen sind, nach denen sich – zudem mit unterschiedlichen Rechtsfolgen – ein sog. Wegfallgewinn aus der Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten einstellen kann. Das Besprechungsurteil erging zwar zur Konstellation der Betriebsaufgabe, es gibt aber auch Gelegenheit, das Umfeld zumindest zu streifen.
I. Wegfallgewinn
1. Auflösung des negativen Kapitalkontos
Ein aufgrund der Zurechnung von Verlusten entstandenes negatives Kapitalkonto des Kommanditisten wird steuerrechtlich deshalb anerkannt, weil der Kommanditist zukünftige Gewinnanteile zum Kontenausgleich zu verwenden hat. Folge der Grundentscheidung des Großen Senats v. - GrS 1/79 (BStBl 1981 II S. 164, 169 f.) ist zum einen, dass in Fällen der Veräußerung das negative Kapitalkonto die Höhe des Veräu...