Gewinnanteile aus einer atypisch stillen Beteiligung an einer Schweizer GmbH mit Sitz in der Schweiz nicht von der deutschen
Besteuerung ausgenommen
Leitsatz
Nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 2 DBA-Schweiz tritt die Steuerfreistellung nicht ein, wenn es sich um Einkünfte aus
einer stillen Beteiligung als Mitunternehmer an einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen handelt und diese Einkünfte in
der Schweiz nicht nach Art. 7 besteuert werden.
Da es sich bei diesen Beteiligungserträgen abkommenrechtlich um Unternehmensgewinne i.S.d. Art. 7 Abs. 7 i.V.m. Abs. 1 Satz
2 DBA-Schweiz handelt und die Schweiz in den Streitjahren keine Unternehmensgewinne besteuert hat, unterliegen diese Einkünfte
gemäß Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 2 DBA-Schweiz der inländischen Besteuerung. Diese Vorschrift weist das Besteuerungsrecht
für diese Einkünfte der Bundesrepublik zu.
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1507 Nr. 24 IWB-Kurznachricht Nr. 19/2010 S. 706 FAAAD-42764
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 06.11.2009 - 7 K 523/2007
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