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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 523/2007

Gesetze: EStG §§ 15 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 2, DBACH Art. 7 Abs. 7 iVm Abs. 1 S. 2, 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2

Gewinnanteile aus einer atypisch stillen Beteiligung an einer Schweizer GmbH mit Sitz in der Schweiz nicht von der deutschen Besteuerung ausgenommen

Leitsatz

Nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 2 DBA-Schweiz tritt die Steuerfreistellung nicht ein, wenn es sich um Einkünfte aus einer stillen Beteiligung als Mitunternehmer an einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen handelt und diese Einkünfte in der Schweiz nicht nach Art. 7 besteuert werden.

Da es sich bei diesen Beteiligungserträgen abkommenrechtlich um Unternehmensgewinne i.S.d. Art. 7 Abs. 7 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz handelt und die Schweiz in den Streitjahren keine Unternehmensgewinne besteuert hat, unterliegen diese Einkünfte gemäß Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 2 DBA-Schweiz der inländischen Besteuerung. Diese Vorschrift weist das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte der Bundesrepublik zu.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1507 Nr. 24
IWB-Kurznachricht Nr. 19/2010 S. 706
FAAAD-42764

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 06.11.2009 - 7 K 523/2007

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