Keine Minderung des Aufgabegewinns durch die bestimmungsgemäße Erfüllung von Vermächtnisschulden aus dem Erlös der Veräußerung
des Betriebsgrundstücks
Leitsatz
Die testamentarische, mit einer sog. Verwirkungsklausel versehene Verfügung, wonach pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge nur
für den Fall der Veräußerung des zum Nachlass gehörenden Betriebsgrundstücks durch die Erben einen Anteil am Veräußerungserlös
erhalten sollen, begründet einen aufschiebend bedingten Vermächtnisanspruch dieser Abkömmlinge und stellt keine bedingte Erbeinsetzung
dar.
Die so bedachten Vermächtnisnehmer sind zum Klageverfahren der Miterben wegen der einheitlichen und gesonderten Feststellung
der Einkünfte der Erbengemeinschaft nicht notwendig beizuladen.
Die Erfüllung des Vermächtnisanspruchs mindert nicht den durch die Veräußerung des Betriebsgrundstücks erzielten einkommensteuerpflichtigen
Gewinn der Erben.
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1363 Nr. 22 EFG 2010 S. 1225 Nr. 15 LAAAD-42762
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 31.03.2010 - 3 K 1179/2007
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