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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 305/08 EFG 2010 S. 1259 Nr. 15

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 17, InsO § 22

Zeitpunkt der Beendigung des Organschaftsverhältnisses und Vorsteuerkorrektur vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen eines umsatzsteuerlichen Organschaftsverhältnisses.

  2. Die Regelungen über die Organschaft sind europarechtskonform.

  3. Das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft führt zwingend zum Eintritt der damit einhergehenden Rechtsfolgen.

  4. Solange mangels Eigentumsübertragung die wirtschaftliche und finanzielle Eingliederung bestehen bleibt, bleibt auch das Organschaftsverhältnis bestehen.

  5. Ist die Uneinbringlichkeit einer Forderung vor Beendigung der Organschaft eingetreten oder folgt gleichzeitig durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sowohl die Beendigung der Organschaft als auch die Uneinbringlichkeit, richtet sich der Vorsteuerberichtigungsanspruch gegen den (vormaligen) Organträger.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 108 Nr. 2
EFG 2010 S. 1259 Nr. 15
GmbHR 2010 S. 769 Nr. 14
UStB 2010 S. 266 Nr. 9
DAAAD-42743

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.03.2010 - 16 K 305/08

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