Zeitpunkt der Beendigung des Organschaftsverhältnisses und Vorsteuerkorrektur vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen eines umsatzsteuerlichen Organschaftsverhältnisses.
Die Regelungen über die Organschaft sind europarechtskonform.
Das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft führt zwingend zum Eintritt der damit
einhergehenden Rechtsfolgen.
Solange mangels Eigentumsübertragung die wirtschaftliche und finanzielle Eingliederung bestehen bleibt, bleibt auch das Organschaftsverhältnis
bestehen.
Ist die Uneinbringlichkeit einer Forderung vor Beendigung der Organschaft eingetreten oder folgt gleichzeitig durch die Bestellung
eines vorläufigen Insolvenzverwalters sowohl die Beendigung der Organschaft als auch die Uneinbringlichkeit, richtet sich
der Vorsteuerberichtigungsanspruch gegen den (vormaligen) Organträger.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 108 Nr. 2 EFG 2010 S. 1259 Nr. 15 GmbHR 2010 S. 769 Nr. 14 UStB 2010 S. 266 Nr. 9 DAAAD-42743
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.03.2010 - 16 K 305/08
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