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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 238/06

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Feste Schädlichkeitsgrenze der Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes für den Kindergeldanspruch der Eltern in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht verfassungswidrig

Leitsatz

  1. Bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes kann die LSt nicht abgezogen werden.

  2. Verfügen Kinder über hinreichende eigenen Einkünfte und Bezüge, besteht kein Bedarf für eine steuerliche Entlastung der Eltern.

  3. Die Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrages in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als feste Grenze ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Das gilt auch für die sog. „Fallbeilwirkung”.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAD-42737

Preis:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.03.2009 - 10 K 238/06

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