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Die individuelle verbindliche Auskunft im polnischen Steuerrecht
Hilfestellung oder Fallstrick für den unbeschränkt bzw. beschränkt Steuerpflichtigen in Polen?
Kaum ein Rechtsinstrument aus der polnischen Abgabenordnung vom (poln. Gesetzblatt Nr. 137, Pos. 926 – polAO) wird in Polen so konstant – bis in die jüngste Zeit hinein auch auf breiter Ebene außerhalb der eigentlichen Fachpresse – und so polemisch kritisiert wie die individuelle verbindliche Auskunft. Das Rechtsinstrument ähnelt der verbindlichen Auskunft gem. § 89 Abs. 2 AO, hat aber aufgrund der Eigenheiten des polnischen Steuersystems in der Praxis eine weitaus größere Bedeutung.
I. Hintergrund
[i]Hohe Eigenverantwortung des Steuerpflichtigen in PolenAnders als in Deutschland ist der Steuerpflichtige in Polen weitaus größeren Mitwirkungspflichten ausgesetzt, insbesondere der eigenständigen Berechnung seiner Steuerschuld (samoobliczanie). Kommt er dieser Pflicht wegen Rechtsunkenntnis oder Fahrlässigkeit/Vorsatz im Hinblick auf eine Steuerhinterziehung nicht nach, so ranken sich für den Steuerpflichtigen in Polen nicht nur steuerstrafrechtliche Konsequenzen an diesen Sachverhalt. Vielmehr muss er materiell und prozessual enorme finanzielle Verluste gewärtigen. Dies lässt sich an folgenden Beispielen aufzeigen:
Auf Einkünfte, deren Herkunft im Veranlagungsverfahren nicht geklärt werden kann oder deren Höhe nicht ...