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Funktionsverlagerung – der nächste Akt
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 316Der Beitrag behandelt die aktuelle Entwicklung zum Thema Funktionsverlagerung. Am hat der Bundesrat das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften„ beschlossen und damit auch die Änderung des § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG. Die sog. Escapeklausel wird um eine dritte Variante ergänzt, die das Ziel der neuen Regierungskoalition, die negativen Konsequenzen der Funktionsverlagerungsbesteuerung auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort zu beseitigen, erfüllen soll. Diese Ergänzung des § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG soll im Rahmen des Beitrags genauer untersucht und mögliche Konsequenzen der zurzeit diskutierten Interpretation sollen analysiert werden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in IWB 9/2010 S. 316
I. Einleitung
[i]Änderung der Besteuerung der FunktionsverlagerungDie Anpassung der Besteuerung der Funktionsverlagerung geht zurück auf die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP. Hierin wurde vereinbart, “bei den grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen unverzüglich die negativen Auswirkungen der Neuregelung zur Funktionsverlagerung auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland“ zu beseitigen.
II. Analyse der neuen Vorschrift
[i]Anerkennung der EinzelbewertungDas Ergebnis der Diskussion im Rahmen des Ges...