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§ 19 Forderungen/Ausleihungen
Im Gegensatz zu den anderen Posten des Umlauf- bzw. Anlagevermögens ist für Forderungen bzw. Ausleihungen kein eigener Standard reserviert. Sie werden in IAS 39 als Finanzinstrumente behandelt. Im Einzelnen wird deshalb wie folgt verwiesen:
Ansatz und Ausbuchung, insbesondere Factoring (→ § 28 Rz 61 ff.).
Zugangsbewertung, insbesondere Anschaffungsnebenkosten (→ § 28 Rz 98 ff.).
Folgebewertung nach der Effektivzinsmethode (→ § 28 Rz 114 ff.).
Folgebewertung von Fremdwährungsforderungen (→ § 28 Rz 122), insbesondere bei hedging (→ § 28 Rz 245 ff.).
Un- und unterverzinsliche Forderungen (→ § 28 Rz 116).
Wertberichtigung notleidender Forderungen (→ § 28 Rz 123 ff.).