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Einkommensteuer | Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten
(1) Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mindern weder die Einkünfte noch das Einkommen. (2) Der Gesetzgeber war nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen. Die Neuregelung (Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F.) verletzt weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip; auch der Gleichheitssatz wird nicht verletzt. Ein Abzug ist auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F.; Art. 3 Abs. 1 GG).
Die Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben wurde durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom abgeschafft. Dabei kam es auf den Zeitpunkt der S. 369Zahlung an. Vor dem