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BFH 19.01.2010 X R 53/08, StuB 9/2010 S. 368

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten und Anwendung der Öffnungsklausel

(1) Die gesetzliche Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten durch das Alterseinkünftegesetz ist verfassungsmäßig, sofern das Verbot der Doppelbesteuerung eingehalten wird. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG verletzt weder das Recht des Stpfl. auf Gleichbehandlung noch sein Vertrauen auf Beibehaltung der Ertragsanteilsbesteuerung seiner Renteneinkünfte (Bestätigung des Senatsurteils vom – X R 15/07, BStBl 2009 II S. 710). (2) Bei der Anwendung der Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG kommt es darauf an, für welche Jahre der Stpfl. die Beiträge geleistet hat (gegen BStBl I S. 390, Rz. 137; Bezug: § 22 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa und bb, § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG 2005; Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG).

Praxishinweise

Der BFH bleibt dabei, dass das Konzept der nachgelagerten Besteuerung verfassungsgemäß ist und nicht gegen den Grundsatz der ...

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