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Entgeltlicher Schuldbeitritt zu Pensionsverpflichtungen bei Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis
Tritt ein Dritter gegen Entgelt einer Pensionsverpflichtung unter Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis bei, kann gem. nrkr. NWB KAAAD-30397 (BFH-Az.: IV R 43/09, EFG 2009 S. 1922) die KG, die die Pensionszusage gegeben hat, keine Pensionsrückstellung (mehr) bilden, weil aus der Sicht des Bilanzstichtags ihre Inanspruchnahme nicht (mehr) wahrscheinlich ist. Die für den Schuldbeitritt erbrachte Zahlung ist bei der KG als sofort abzugfähige BA gewinnmindernd zu berücksichtigen. Es handelt sich nicht um Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut (Abweichung vom IV B 2 – S 2176 – 103/05, BStBl I S. 1052 = StuB 2006 S. 72; Bezug: § 5 Abs. 1, § 6a Abs. 1 EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).