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Ausübung des Ansatzwahlrechts nach § 6b EStG keine Bilanzberichtigung
Die Voraussetzungen einer Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG sind gem. nrkr. NWB CAAAD-38430 (BFH-Az.: IV R 41/09, EFG 2010 S. 472) nicht gegeben, wenn die ursprüngliche Ausübung des Ansatzwahlrechts nach § 6b EStG durch die erneute und anderweitige Ausübung desselben Ansatzwahlrechts ersetzt werden soll (Bezug: § 6b, § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG).
(1) Eine aus Vater und Sohn bestehende GbR unterhielt in X und N jeweils einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die Einkünfte aus diesen beiden Betrieben wurden getrennt ermittelt und von den jeweils örtlich zuständigen Finanzämtern gesondert und einheitlich festgestellt. In den Wirtschaftsjahren 1993/94 und 1994/95 wurden Ländereien des in X belegenen Betriebs veräußert. Die daraus erzielten Veräußer...