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Unfallversicherung | Höhe des Verletztengeldes für Erwerbsschaden von Selbständigen
Macht ein Unfallversicherungsträger wegen der Zahlung eines Verletztengeldes einen übergegangenen Schadensersatzanspruch geltend, ist der Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers nach den Grundsätzen für die Ermittlung des entgangenen Gewinns zu schätzen; hierfür gilt entweder § 47 Abs. 5 SGB VII oder § 83 Satz 1 SGB VII i. V. mit der Versicherungssatzung. Unerheblich ist, ob und in welchem Umfang die Folgen des Unfalls zu einem Einkommensverlust geführt haben; die Rente wird beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sogar gewährt, wenn der Verletzte weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausüben kann. Der Sozialversicherungsträger kann den ersatzpflichtigen Schädiger bzw. dessen Versicherung nicht auf Ersatz des eigenen „Schadens” in Gestalt seiner durch den Versicherungsfall ausgelösten, vom Gesetzgeber angeordneten Le...