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Umsatzsteuer | Nebenleistungen zu Übernachtungsumsätzen
Der NWB TAAAD-17979 entschieden, dass es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung handelt, die als Teil der Gesamtleistung am Ort des Hotels nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG (seit § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) steuerbar ist. Die Leistung wird auch dann am Belegenheitsort des Hotels ausgeführt, wenn es sich um Leistungen eines Reiseorganisators gegenüber anderen Unternehmern handelt. Mit Schreiben v. teilt das BMF mit, dass das o. g. BFH-Urteil bezüglich der Aussage, dass die Verpflegungsleistung eine Nebenleistung zur Übernachtungsleistung ist, nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden ist. Zur Begründung führt das BMF aus, allein die vom BFH angeführten Kriterien seien zur Beurteilung der Verpflegungsleistung als Nebenleistung nicht ausreichend. Nach Auffassung des BFH ...