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BFH 18.3.2010 IV R 23/07, NWB 19/2010 S. 1490

Einkommensteuer | Kein Wechsel von Aktivierung des Feldinventars zu Verzicht auf Bewertung

Nach dem ist ein Landwirt, der das Feldinventar aktiviert hat, daran grds. auch für die Zukunft gebunden und hat keinen Anspruch darauf, aus Billigkeitsgründen zu einem Verzicht auf die Bewertung wechseln zu können.

Anmerkung:

Zwar kann der Landwirt nach dem (BStBl 2000 II S. 422) jederzeit von der Nichtaktivierung zur Aktivierung der Feldbestände wechseln bzw. zurückkehren, weil dies einer den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gemäßen Bilanzierung entspricht. Der umgekehrte Wechsel von der Aktivierung der Feldbestände zur Nichtaktivierung, um den allein es im Streitfall ging, ist allerdings im Hinblick auf den über § 141 Abs. 1 Satz 2 AO auch für buchführungspflichtige Land- und Forstwirte sinngemäß geltenden Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wesentlich s...

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