Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Kein Wechsel von Aktivierung des Feldinventars zu Verzicht auf Bewertung
Nach dem ist ein Landwirt, der das Feldinventar aktiviert hat, daran grds. auch für die Zukunft gebunden und hat keinen Anspruch darauf, aus Billigkeitsgründen zu einem Verzicht auf die Bewertung wechseln zu können.
Zwar kann der Landwirt nach dem (BStBl 2000 II S. 422) jederzeit von der Nichtaktivierung zur Aktivierung der Feldbestände wechseln bzw. zurückkehren, weil dies einer den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gemäßen Bilanzierung entspricht. Der umgekehrte Wechsel von der Aktivierung der Feldbestände zur Nichtaktivierung, um den allein es im Streitfall ging, ist allerdings im Hinblick auf den über § 141 Abs. 1 Satz 2 AO auch für buchführungspflichtige Land- und Forstwirte sinngemäß geltenden Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wesentlich s...