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NWB Nr. 19 vom Seite 1499

Bruttoarbeitslohn korrigieren

[i]Steuersparpotenzial voll ausnutzenAufgrund der automatisierten Übertragung der Lohndaten wird der Bruttoarbeitslohn häufig in der Einkommensteuererklärung ungeprüft übernommen. Hier kann es sich für den Mandanten jedoch lohnen, wenn gezielt nach bestimmten Sachverhalten gefragt wird, denn der Bruttoarbeitslohn kann auch noch in der Jahreserklärung korrigiert werden. D. h. bei den bescheinigten Werten des Arbeitgebers handelt es sich nur um vorläufige Werte, die jedoch in der überwiegenden Anzahl der Fälle den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Auf folgende drei Bereiche soll nachfolgend kurz eingegangen werden:

  • Hat der Arbeitgeber steuerfreie Zahlungen entsprechend behandelt?

  • Hat der Arbeitgeber aktuelle Entscheidungen der Gerichte berücksichtigt?

  • Firmenwagen: Wurde ein Fahrtenbuch geführt?

Steuerfreie Zahlungen – korrekte Behandlung durch den Arbeitgeber?

[i]Steuerfreie ZahlungenGerade in kleineren Betrieben kann es vorkommen, dass Steuerbefreiungen nicht berücksichtigt wurden, obwohl die Voraussetzungen gegeben sind. In diesem Fall sollte der entsprechende Sachverhalt in der Einkommensteuererklärung dargelegt werden und die Steuerbefreiung durch eine Reduzierung des Bruttoarbeit...

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