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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 422/09 EFG 2010 S. 1218 Nr. 15

Gesetze: EStG § 35a

Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG – Handwerkerleistungen für Pastorendienstwohnung

Leitsatz

  1. Im Rahmen der Steuerermäßigung gemäß § 35a Abs. 2 EStG kommen nur die tatsächlich vom Stpfl. gezahlten Aufwendungen in Betracht. Soweit Rechnungen von Dritten gezahlt werden, scheidet eine Steuerermäßigung aus.

  2. Pastoren können eine Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für Handwerkerleistungen an ihrer Dienstwohnung geltend machen, soweit von ihrem Gehalt eine Pauschale für Schönheitsreparaturen abgezogen worden ist. In Anbetracht des Förderzwecks des § 35a EStG ist eine derartige wirtschaftliche Betrachtung angemessen. Ggf. ist eine Aufteilung der Pauschale in Materialaufwand und begünstigten Personalaufwand vorzunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1106 Nr. 18
EFG 2010 S. 1218 Nr. 15
EStB 2010 S. 464 Nr. 12
SAAAD-42310

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.02.2010 - 16 K 422/09

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