In 60 km² großem Gebiet belegene Weideplätze keine einheitliche regelmäßige Arbeitsstätte eines Schäfers
Leitsatz
1. Ein angestellter Schäfer, der jeweils am Betriebssitz des Arbeitsgeber die Schafherde übernimmt und anschließend mit den
Tieren unterschiedliche Weideplätze im Bereich eines über 60 km² großen Gebiets aufsucht, übt eine Einsatzwechseltätigkeit
aus und kann Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
2. Der Zuständigkeitsbereich des Schäfers ist nicht als eine einheitliche, großräumige, gleichbleibende (regelmäßige) Arbeitsstätte
anzusehen, wenn die vom Schäfer zusammen mit den Schafen aufgesuchten Weideflächen mehrere Stadtteile umfassen, durch mehrere
Straßen voneinander getrennt sind und wenn der Arbeitgeber keine Verfügungsmacht über das dazugehörende Gebiet hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAD-42297
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 07.04.2010 - 4 K 2084/06
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