Anwendung unterschiedlich hoher Grundsteuermesszahlen auf Grundstücke innerhalb einer Gemeinde in den neuen Bundesländer nicht
verfassungswidrig
Leitsatz
Es ist nicht verfassungswidrig, dass bei Grundstücken in den neuen Bundesländern innerhalb einer Gemeinde als Folge einer
nach dem durchgeführten Umgemeindung unterschiedlich hohe Grundsteuermesszahlen zur Anwendung kommen können,
weil die von der Umgemeindung betroffene Kommune nach § 30 Abs. 3 GrStDV weiterhin zu der Gemeindegruppe gehört, der sie ohne
die Umgemeindung zuzurechnen war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1513 Nr. 24 NAAAD-42287
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