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OLG Hamm 26.06.2009 20 U 210/08, NWB 18/2010 S. 1403
Versicherungsvertragsrecht | Begriff der Versicherungssumme
Die in einem Nachtrag zum Versicherungsschein einer Kapitallebensversicherung vom Versicherer genannte „Versicherungssumme” kann auch die bis zu diesem Zeitpunkt bereits angefallene Überschussbeteiligung zumindest dann beinhalten, wenn es sich um eine qua Umwandlung beitragsfreie Versicherung handelt und der Nachtrag ausdrücklich den Hinweis enthält, dass sich die beitragsfreie Versicherungssumme unter Einbeziehung der aus der Überschussbeteiligung zur Verfügung stehenden Werte ermittelt.