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Gesellschaftsrecht | Nachweis der Vertretungsmacht gegenüber dem Handelsregister
Ist eine im Ausland ansässige und dort gegründete Limited Gesellschafterin einer GmbH, die zum Nachweis eines Geschäftsführerwechsels den entsprechenden privatschriftlichen Gesellschafterbeschluss zum Handelsregister einzureichen hat, dann hat die für die Limited handelnde Person die von ihr beanspruchte organschaftliche Vertretungsmacht nur bei begründeten Zweifeln konkret zu belegen. Dies gilt nur im Einzelfall, so dass Vermutungen der Unrichtigkeit der Eintragungsgrundlagen „ins Blaue” und routinemäßige Abfragen durch das Registergericht nicht statthaft sind. Im Streitfall wollte das Registergericht die Eintragung der Abberufung bzw. Bestellung des Geschäftsführers der GmbH von der Vorlage eines mit Apostille versehenen Vertretungsnachweises abhängig machen.
Die Amtsermittlungs...