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Schenkungsteuer | Mitunternehmerinitiative bei Übertragung eines Kommanditanteils
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der schenkweise Erwerb eines Kommanditanteils unterfällt nur dann dem § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG vor 2009 i. V. mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 15 Abs. 3 EStG, wenn die Mitunternehmerstellung durch den erworbenen Gesellschaftsanteil vermittelt wird. (2) Es reichte daher nicht aus, wenn dem Erwerber hinsichtlich des erworbenen Kommanditanteils nur deshalb Mitunternehmerinitiative zukäme, weil er bereits Kommanditist der KG war, – d. h. wenn sich seine bisherige Mitunternehmereigenschaft wegen Unteilbarkeit der Mitgliedschaft auf den hinzuerworbenen Anteil erstrecken sollte.
Im Streitfall waren u. a. Mutter und Tochter Kommanditisten und steuerliche Mitunternehmer einer gewerblich geprägten Grundstücks-GmbH & Co. KG, bevor die Mutter im Ja...