Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1-%-Regelung für Altfahrzeug steht Investitionsabzugsbetrag nicht entgegen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAD-42204 Mit Beschluss v. - VIII B 190/09 NWB ZAAAD-34546 hat der BFH in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu der Frage Stellung bezogen, wie für einen betrieblichen Pkw, der privat mitgenutzt werden soll, die Absicht der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung darzulegen ist und ob es der Gewährung des Investitionsabzugsbetrags entgegensteht, dass für das bereits vorhandene Fahrzeug die sog. 1-%-Regelung gewählt wird.
Sachverhalt
Die X-GbR, an der B mit 40 % beteiligt war, reichte Anfang 2009 beim Finanzamt die Feststellungserklärung 2007 ein. Dabei machte B in seiner Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG n.F. für die Anschaffung eines betrieblich genutzten Pkw in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten geltend. [i]Finanzamt geht von schädlichem Nutzungsumfang ausMit der Begründung, B habe für 2007 die private Pkw-Nutzung für sein vorhandenes Fahrzeug unter Anwendung der sog. 1-%-Regelung ermittelt, ließ das Finanzamt den Investitionsabzugsbetrag nicht zum Betriebsausgabenabzug zu, da in diesen Fällen grds. von einem schädlichen Nutzungsumfang auszugehen sei. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Feststellungsbescheids 2007 hatte eben...