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Bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang auf BilMoG
Neue Bilanzierungsvorschriften nutzen
Unternehmen, die einen Jahresabschluss nach HGB aufstellen, sind verpflichtet, ihre Rechnungslegung (spätestens) für das erste nach dem beginnende Geschäftsjahr auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) umzustellen. Der Musterfall greift die für die Praxis wichtigsten Änderungen der Bilanzrechtsreform auf und erläutert die Bestimmungen zur Erstanwendung der neuen Bilanzierungsvorschriften einschließlich der sie flankierenden Übergangsregelungen. Ausgehend von einem nach altem Recht aufgestellten Jahresabschluss zum entwickelt er die BilMoG-Eröffnungsbilanz und den ersten Abschluss nach BilMoG. Besonderes Augenmerk legt der Musterfall auf die sich beim Übergang bietenden Möglichkeiten, das Abschlussbild durch Wahlrechtsausübungen gezielt zu beeinflussen. Zwei diametrale bilanzpolitische Unternehmensstrategien verdeutlichen das Spektrum der Gestaltungsmöglichkeiten.
I. Ausgangssachverhalt
[i]B-AG erstellt Planabschlüsse nach den Vorschriften des BilMoG Die B-AG ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 HGB. Sie stellt zum erstmals einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des BilMoG auf. Um die Bandbreite der bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten auszuloten, sol...