Arbeitshilfe - Stand: 21.07.2010

Bausparkasse - Abschlussgebühr - Lohnsteuerabzug bei Vorteilsgewährung durch Dritte - Mustereinspruch

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Stellt der Verzicht eines Dritten auf die sonst üblichen Gebühren für den Abschluss eines Bausparvertrages durch Bankmitarbeiter einen i. S. des § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG erkennbaren geldwerten Vorteil dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
GAAAD-42139