Keine Deckelung der nach der 1 %-Methode ermittelten
Nutzungsentnahme eines Pkws des Sonderbetriebsvermögens in Höhe der
Sonderbetriebsausgaben bei höheren Mietkosten der Gesellschaft im
Billigkeitsweg
Leitsatz
1. Vermietet ein Mitunternehmer einen
Pkw an die Personengesellschaft zu einem Mietpreis, der die nach der sog. 1 %
Methode ermittelte Nutzungsentnahme einschließlich der
nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und
Betriebsstätte erheblich übersteigt, ist es nicht sachlich unbillig
i. S. d.
§ 163 AO, wenn
es das FA ablehnt, die pauschalierten Wertansätze auf den Betrag der
tatsächlichen Aufwendungen des Mitunternehmers zu begrenzen (sog.
Kostendeckelung).
2. Obgleich die dem Gesellschafter
als Vorabgewinn zugerechneten „Pkw-Privatanteile”, soweit sie die
von ihm getragenen Pkw-Kosten übersteigen, dazu führen, dass der
Gesellschafter insoweit bei vordergründiger Betrachtung anscheinend
steuerlich „doppelt” belastet wird, liegt keinen Verstoß
gegen das verfassungsrechtlich garantierte Übermaßverbot vor.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 14/2010 S. 634 DStR 2011 S. 6 Nr. 19 DStRE 2011 S. 926 Nr. 15 EFG 2010 S. 1093 Nr. 14 JAAAD-41996
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.10.2009 - 3 K 3109/08
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