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DBA mit Albanien
[i]Erstes DBA mit AlbanienDas BMF hat das aktuelle DBA mit der Republik Albanien veröffentlicht. Das Abkommen gilt in Deutschland für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer einschließlich der hierauf erhobenen Zuschläge und in Albanien für die Einkommen-, Körperschaft-, die vereinfachte Gewinnsteuer und die Vermögensteuer. Das Abkommen wurde am in Berlin unterzeichnet. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Tirana ausgetauscht werden. Bestandteil des neuen DBA ist ein Protokoll, das Regelungen zu den Art. 7 (Unternehmensgewinne), 10–12 (Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren), 14 (Selbständige Arbeit), 15 (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) und 26 (Informationsaustausch) enthält. Demnächst werden wir in IWB einen ausführlichen Überblick des neuen DBA veröffentlichen.