Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 12-13 | Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand setzt keine Küche voraus
Der BFH hat aktuell seine Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Steuerpflichtiger im Rahmen der doppelten Haushaltsführung einen eigenen Hausstand auch dann unterhalten kann, wenn zu den ihm zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten keine Küche gehört. Darüber hinaus informieren wir Sie über weitere positive Entscheidungen zum Lebensmittelpunkt lediger Steuerbürger und zum Abzug von Telefonkosten bei Auswärtstätigkeiten.
Track 12 | Bewertungsrechtliche Kriterien nicht entscheidend
Gute Nachrichten gibt es, was eine doppelte Haushaltsführung bei ledigen Steuerzahlern angeht.
Häufig scheitert die Anerkennung einer doppelte Haushaltsführung bei Alleinstehenden daran, dass am Ort des Lebensmittelpunktes kein eigener Hausstand vorliegt. Ein eigener Hausstand erfordert eine den Lebensbedürfnissen des Steuerpflichtigen entsprechende Wohnung. Diese muss der Steuerpflichtige aus eigenem Recht nutzen oder aus einem abgeleiteten Nutzungsrecht heraus. In der Wohnung muss ein Haushalt geführt werden. Die Wohnung muss zudem den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellen.
Wie sieht es aus, wenn die Wohnung eines Ledigen am Heimatort keine eigene Küche enthält? Wenn...