Bilanzrecht in Fällen
10. Aufl. 2010
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B. Übergang auf das BilMoG
Das BilMoG führt – vor allem im Bereich der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften – zu tief greifenden Veränderungen im deutschen Bilanzrecht. Die Fülle dieser Änderungen macht besondere Überlegungen, die in Art. 66 und 67 EGHGB niedergelegt sind, erforderlich, weil vielfach auch erhebliche Ergebniseffekte aus der Umstellung entstehen. Die wesentlichen Übergangsvorschriften sind in Abbildung 1 zusammengestellt.
Die Übergangsvorschriften ermöglichen den Bilanzierenden erhebliche bilanzpolitische Ermessensspielräume, und es wird „eine entsprechende Zeit dauern, bis tatsächlich alle Jahresabschlüsse abschließend auf das BilMoG umgestellt sein werden und bis dahin die vom Gesetzgeber angestrebte Vergleichbarkeit tatsächlich gewährleistet ist.„
Unter zeitlichen Aspekten sind folgende Eckpunkte für den Einzelabschluss zu beachten:
ab
Anwendung sämtlicher Erleichterungsvorschriften (Schwellenwerte, Größenklassen etc.).
ab 1. 1. 2009
erweiterte Berichterstattungspflichten, optionale Anwendung der handelsrechtlichen Kernänderungen.
ab
verpflichtende Anwendung der handelsrechtlichen Kernänderungen und Neuregelung...