Bilanzrecht in Fällen
10. Aufl. 2010
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
L. Haftungsverhältnisse
Fall 75
Sachverhalt
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Eine AG hat im Februar 2009 für ihren
bonitätsmäßig gut zu beurteilenden Kunden Y eine
Bürgschaft in Höhe von 120.000 € mit einer Laufzeit von
vier Jahren übernommen. Ende 2010 rechnet die AG wegen einer deutlichen
Bonitätsverschlechterung von Y mit einer möglichen Inanspruchnahme
von 50 % der Bürgschaftssumme. Ende Dezember 2011 stellt sich
heraus, dass die endgültige effektive Inanspruchnahme
40.000 € beträgt und im Januar 2012 zu zahlen ist. Im
Übrigen ist die Hauptschuld (Schuld des Y gegenüber seinem
Gläubiger) im Jahre 2012 erloschen. |
Fragen
Wie lauten sämtliche durch den Vorgang berührten Bilanzposten mit den jeweiligen Beträgen in der Bilanz zum
a) c)
b) d) ?
Wie ist zum zu bilanzieren, wenn die AG eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen gegen Y in Höhe von 40.000 € hat?
Wie ändert sich der Bilanzausweis, wenn Y ein verbundenes Unternehmen ist?
Lösung nach HGB
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB stellen ihrer Natur nach Verbindlichkeiten dar, denen sich das ...