Bilanzrecht in Fällen
10. Aufl. 2010
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I. Eigenkapital
Fall 58
Sachverhalt
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Die börsennotierte Metropolis-AG erwirbt von einer
befreundeten Bank eigene Aktien im Nennwert von 10 Mio. €
(= 5 % ihres Grundkapitals) zum Paketpreis von 25
Mio. €. Anschaffungsnebenkosten sollen aus
Vereinfachungsgründen nicht anfallen. Die Finanzierung des Erwerbs erfolgt
mittels vorhandener eigener Bankguthaben. | |||
Die AG weist vor dem Erwerb der eigenen
Aktien die folgende zusammengefasste Bilanz aus: | |||
Bilanz vor
Erwerb | |||
Mio. € | Mio. € | ||
alle Aktiva | 5.000 | Gezeichnetes Kapital | 200 |
Kapitalrücklage | 400 | ||
Gewinnrücklagen | 600 | ||
Jahresüberschuss | 300 | ||
Eigenkapital | 1.500 | ||
Übrige Passiva | 3.500 | ||
5.000 | 5.000 |
Fragen
Bis zu welchem Teil des Grundkapitals darf die AG eigene Aktien erwerben?
Welche bilanziellen Konsequenzen sind mit dem Rückkauf und einer späteren Weiterveräußerung dieser Anteile im Nennwert von 10 Mio. € zum Marktwert von 40 Mio. € verbunden? Basis für die Betrachtung soll vereinfachend die Bilanz nach Erwerb der eigenen Aktien sein. Es wird im Fall ferner unterstellt, dass die Kapitalrücklage bei der Metropolis AG nicht frei verfügbar ...