Erteilung einer Erlaubnis zur
steuerfreien Verwendung von Energieerzeugnissen für die Luftfahrt und
Erstattung von Energiesteuer für Treibstoff, der im Rahmen der
Nassvercharterung eines Flugzeugs (teilweise mit Piloten) durch ein
Unternehmen, das keine Betriebserlaubnis als Luftfahrtunternehmen besitzt,
verwendet worden ist.
Folgt der Anspruch der Klägerin
auf Befreiung von der Mineralölsteuer direkt aus Art. 8 RL 92/81/EWG bzw.
Art 14 RL 2003/96/EG, weil sie das Luftfahrzeug zu "kommerziellen Zwecken"
verwendet?
Verbraucht die Klägerin selbst den
Treibstoff, wenn das Luftfahrzeug vollgetankt, gewartet, mit Betriebs- und
Treibstoffen versehen, (nebst Piloten) dem Charterkunden zur Verfügung
gestellt wird?
- Sind Unternehmen i.S. des
§ 4 Abs. 1 Nr. 3
Buchst. a MinöStG auch solche, die zwar keine
Genehmigung als Luftfahrtunternehmen haben, aber Werksarbeit
ausführen?
Das Verfahren VII R 29/09 ist durch Beschluss vom ausgesetzt
(siehe auch VII R 9/09, VII R
10/09).
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