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Haftung des Steuerberaters für Schäden wegen Insolvenzverschleppung
Insolvenzverwalter versuchen vermehrt, bei insolventen Gesellschaften auch den Steuerberater für Insolvenzverschleppungsschäden haftbar zu machen. Aus diesem Grunde hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) am eine Information zu diesem Thema herausgegeben (Nr. 051/2009: Haftung des Steuerberaters für Insolvenzverschleppungsschäden). Insolvenzverwalter versuchen einerseits, Haftungsansprüche darauf zu stützen, dass der Steuerberater den Geschäftsführer nicht auf eine handelsbilanzielle Überschuldung und die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags hingewiesen habe. Die BStBK merkt insofern an, dass es umstritten ist, ob den Steuerberater eine derartige Hinweispflicht trifft. Die BStBK empfiehlt daher, vorsorglich den Geschäftsführer über eine handelsbilanzie...