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Krankenversicherung: Kassenwechsel spart 96 € pro Jahr
Viele gesetzliche Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag von 8 €, den sie unabhängig vom Einkommen der Mitglieder erheben können. Einige Kassen planen darüber hinaus noch höhere Zusatzabgaben. Versicherte und Mandanten haben für den Fall, dass ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, ein Sonderkündigungsrecht. Sie können bis zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Zusatzbeitrag erstmals fällig wird.
Wichtig: Die Kasse muss die Erhebung des Zusatzbeitrags mindestens einen Monat vorher ankündigen. Unterlässt sie das, verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend.
Zahlreiche Krankenkassen wollen in 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben, wie die Stiftung Warentest ermittelt hat. Der Produktfinder unter www.test.de (→ Produktfinder: Gesetzliche Krankenkassen) ermöglicht ei...