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NWB BB 5/2010 S. 136

Kontoauszüge und Belege länger aufbewahren

Privatpersonen sind nicht zur Aufbewahrung von Kontoauszügen verpflichtet. Käufe von Geräten oder Computern sowie die damit in Zusammenhang stehenden Garantiefristen lassen sich jedoch mit diesen Belegen nachweisen. Der Bankenverband rät, Auszüge frühestens drei Jahre nach Ablauf des Kaufjahres (in 2010 wären das also Auszüge aus den Jahren 2006 und früher) zu entsorgen. Dann sind die Anspruchsfristen aus Alltagsgeschäften regelmäßig verjährt.

Aber auch gewerbliche Kunden, die Belege entweder zehn oder sechs Jahre aufbewahren müssen, sollten beachten, dass die Frist erst ab dem Jahr beginnt, in dem der Jahresabschluss erstellt wurde bzw. die Dokumente entstanden sind. Wurde der Abschluss für 2008 erst im Jahr 2009 erstellt, dürfen beispielsweise Bücher oder Jahresa...

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