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Entwurf des JStG 2010 – Abruf der elektronischen Lohnsteuermerkmale frühestens ab 2012 möglich!
[i]ELStAM erst ab 2012Die „Revolution” wird also um ein Jahr verschoben: Nicht bereits im nächsten Jahr, sondern voraussichtlich erst ab 2012 wird der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des Arbeitnehmers beim BZSt automatisiert abrufen können. Damit bleibt die herkömmliche Lohnsteuerkarte in Papierform auch über das 85. „Lebensjahr” hinaus (die Ersteinführung erfolgte mit dem EStG 1925) zunächst erhalten. Es scheint aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, den Systemwechsel wie vorgesehen ab 2011 zu gewährleisten.
[i]Voraussetzungen im JStG 2008 geschaffenDabei hatte der Gesetzgeber – zumindest juristisch – die Voraussetzungen dafür frühzeitig geschaffen. Denn bereits mit dem JStG 2008 v. wurden die entsprechenden Vorschriften in § 39e EStG neu in das Gesetz aufgenommen und gleichzeitig die letztmalige Ausstellung einer Lohnsteuerkarte [i]Übergangsregelungen im JStG 2010 vorgesehenfür das Kalenderjahr 2010 verfügt. Weil aber nun zumindest für 2011 weder die elektronische Bereitstellung der Lohnsteuerabzugsmerkmale funktioniert, noch eine Lohnsteuerkarte [i]NWB ReformRadar: Jahressteuergesetz 2010in Papierform ausgegeben wird, sind verschiedene Übergangsregelungen notwendig, die jetzt Eingang in den Referentenentwurf des JStG 2010 v. gefunden haben.