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NWB Nr. 17 vom Seite 1327

Entschädigung bei überlangen Prozessen

[i]Referentenentwurf und Zahlen zur Dauer von Verfahren der unterschiedlichen Gerichtszweige unter www.bmj.de/verfahrensdauerDas Bundesjustizministerium hat am einen Gesetzentwurf für eine Entschädigungsregelung bei unangemessen langen Gerichtsverfahren vorgestellt. Er soll Lücken im Rechtsschutz für Verbraucher und Unternehmen in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit schließen.

In Deutschland können die Betroffenen Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen den Richter) erheben und ggf. bis zum Verfassungsgericht klagen. Einen Ausgleich von Nachteilen bietet allenfalls der allgemeine Amtshaftungsanspruch, der i. d. R. nicht weiterhilft. [i]Aktuell v. a. Dienstaufsichtsbeschwerde möglich, aber kein Ersatz von Schäden der VerzögerungUnangemessen lange Prozesse können finanziell und persönlich stark belasten – nicht selten fällt die Partei während des Rechtsstreits in die Insolvenz, Betriebsinhaber müssen aufgeben, obwohl sie schließlich obsiegen. Die überfällige Entscheidung gleicht den entstandenen Schaden nicht aus.

[i]Zweistufiges Vorgehen: Rüge an das Prozess- gericht, nach drei Monaten Klage zum OLGMit der Entschädigungsregelung sollen Betroffene sich, noch während der Prozess andauert, wehren können. Sie müssen im Ausgangsverfahren „Verzögerungsrüge” erheben. Bleibt diese folgenlos, soll in einem zweiten Schritt nach drei Monaten Entschädigungsklage gegen den Staat erhoben werden können. Zuständig für solche Entschädigungskl...

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