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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 217

Das Grundstück im Bürgerlichen Recht

Im Spannungsverhältnis zwischen Zivilrecht und Steuerrecht

Dipl.-Finanzwirt (FH), Dipl.-Betriebswirt (BA) Thomas Wörsching, Lindau, und und Alexandra Altenried, Braunau (Österreich)

Kaum etwas anderes ist auf vielfältigere Art und Weise im Blickfeld und Griff des Fiskus wie das Grundstück (wohl auch infolge seines – jedenfalls regelmäßig – hohen Werts und seiner wohl unstreitigen Unbeweglichkeit): Sowohl das Einkommen- und Körperschaftsteuer-, das Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer-, Erbschaft- und Schenkungsteuer-, das Grunderwerbsteuer- und das Grundsteuerrecht als auch das allgemeine Abgaben- und Bewertungsrecht kennen eine Vielzahl besonderer Regelungen zum Grundstück – um insoweit nur die bedeutendsten und zugleich auch wohl „umkämpftesten” Steuerrechtsgebiete zu nennen. Doch für deren grundlegendes Verständnis bedarf es zunächst v. a. zivilrechtlicher Kenntnisse. Denn das Steuerrecht baut nicht nur sehr oft auf dem Zivilrecht auf, sondern weicht immer häufiger auch (mehr oder weniger bewusst) davon ab.

I. Allgemeines

Das sog. Sachenrecht unterscheidet folgende Gegenstände:

Eine Besonderheit stellen Rechte an Sachen (sog. dingliche Rechte) dar. Diese wirken gegenüber jedem ( Grundsatz der Absolutheit), was dazu führt, dass sie grundsätzlich für Dritte klar erkennbar zu machen sind ( Grundsatz der Klarheit und Erkennbarkeit); d...

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