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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 209

Die steuerliche Behandlung des Schadensersatzes

Ertrag- und umsatzsteuerliche Probleme bei Schadensersatzleistungen

Dr. Dennis Klein, Steuerberater und Rechtsanwalt, Hamburg

Schadensersatz dient dem Ausgleich einer unfreiwillig erlittenen Einbuße. Er führt also im Ergebnis nicht zu einer Vermögensmehrung. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob und inwieweit Schadensersatzleistungen Steuerfolgen auslösen. Berührt sind insbesondere ertrag- und umsatzsteuerliche Probleme, und zwar sowohl beim Geschädigten als auch beim Schadensersatzleistenden. Mit den wesentlichen Aspekten, den häufigsten Fallgruppen sowie dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag.

I. Einleitung

Schadensersatz hat eine Kompensationsfunktion. Es soll genau der Schaden ausgeglichen werden, der durch ein Schadensereignis entstanden ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Schadensersatz bezweckt somit keine Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sondern lediglich die Wiederherstellung des (hypothetischen) Zustandes ohne Schadensereignis. Schadensersatzleistungen sind dabei per se neutral. Sie erhalten ihre steuerliche Prägung erst dadurch, dass sie beim Geschädigten im Schaden aufgehen, indem sie an seine Stelle treten. Ausgangspunkt muss daher die Begründung und rechtliche Qualifikation des Schadense...

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