Klagefristbeginn bei Übersendung eines Abdrucks der Einspruchsentscheidung
Leitsatz
Auch wenn die Bekanntgabe (der Einspruchsentscheidung) an den Steuerpflichtigen persönlich nach eindeutiger Anwalts-Empfangsvollmacht
unwirksam war, wird die Bekanntgabe geheilt durch die gleichzeitige Übersendung eines Abdrucks an die Bevollmächtigten.
Über den ursprünglichen Bekanntgabewillen hinaus ist es nicht erforderlich, dass der handelnde Finanzbeamte sich über die
Heilungswirkung der Abdruck-Übersendung im Klaren ist.
Eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Klagefrist kann nicht auf eine mangelnde Belehrung der Bevollmächtigten über die
Bekanntgabeheilung gestützt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 10 Nr. 22 DStRE 2010 S. 1078 Nr. 17 EFG 2010 S. 927 Nr. 12 IAAAD-41149
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 02.02.2010 - 3 K 225/09
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