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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 225/09 EFG 2010 S. 927 Nr. 12

Gesetze: AO § 80 Abs. 3 Satz 3, AO § 122 Abs. 1 Satz 2, FGO § 56, VwZG § 8

Klagefristbeginn bei Übersendung eines Abdrucks der Einspruchsentscheidung

Leitsatz

  1. Auch wenn die Bekanntgabe (der Einspruchsentscheidung) an den Steuerpflichtigen persönlich nach eindeutiger Anwalts-Empfangsvollmacht unwirksam war, wird die Bekanntgabe geheilt durch die gleichzeitige Übersendung eines Abdrucks an die Bevollmächtigten.

  2. Über den ursprünglichen Bekanntgabewillen hinaus ist es nicht erforderlich, dass der handelnde Finanzbeamte sich über die Heilungswirkung der Abdruck-Übersendung im Klaren ist.

  3. Eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Klagefrist kann nicht auf eine mangelnde Belehrung der Bevollmächtigten über die Bekanntgabeheilung gestützt werden.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 10 Nr. 22
DStRE 2010 S. 1078 Nr. 17
EFG 2010 S. 927 Nr. 12
IAAAD-41149

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 02.02.2010 - 3 K 225/09

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