Gesetze:
Anlage zu § 12 Abs 2 Nr 1 und 2 Nr 52 Buchst. b
Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur (KN) Unterposition 9021.19
UStG § 12 Abs 2 Nr 1
Umsatzsteuer
Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei medizinisch-technischen Produkten (Titanwendel)
Leitsatz
Titanwendel sind keine "künstlichen Gelenke" i.S.d. Nr 52 Buchst. a der Anlage zu § 12 Abs 2 Nr 1 UStG und unterliegen damit
nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Titanwendel stellen kein Implantat dar, welches dazu geeignet und bestimmt ist, die Funktion
des natürlichen Gelenks möglichst vollständig zu erfüllen. Es handelt sich dabei lediglich um künstliches Material zur Stabilisierung
von Humerusfrakturen.
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