Arbeitshilfe Oktober 2011

Bußgelder als nichtabziehbare Betriebsausgaben: Billigkeitserlass aufgrund rückwirkender Gesetzesänderung, Voraussetzungen einer Änderung von Verwaltungsakten im Billigkeitswege bei Gesetzesänderung nach Bestandskraft - Mustereinspruch

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Voller oder nur teilweiser Erlass der Einkommensteuer und darauf entfallender Aussetzungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen, soweit sich die Einkommensteuer dadurch erhöht hat, dass gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG Bußgelder für unerlaubte Wertpapiergeschäfte einer KG nicht als Betriebsausgaben anerkannt wurden. Schließt das Abzugsverbot für Bußgelder eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung jedenfalls dann aus, wenn der Bußgeldbescheid nicht viel mehr als die Hälfte des erlangten wirtschaftlichen Vorteils abgeschöpft hat? - Abweichung vom ( BStBl 1997 II S. 353)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB KAAAD-41105