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BFH 16.12.2009 I R 56/08, StuB 8/2010 S. 326

Gewerbesteuer | Berücksichtigung von Lärmmessstationen eines Flughafens bei der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags

Einrichtungen zur Messung von Lärmemissionen stellen eine Betriebsstätte eines Verkehrsflughafens dar. Es liegt aber wegen eines fehlenden räumlichen Zusammenhangs keine mehrgemeindliche Betriebsstätte vor, wenn eine Verbindung mit den Lärmmessstationen (Datenübertragung) nur über eine allgemeine Kommunikationsleitung besteht (Bezug: § 28 Abs. 1, § 29 Abs. 1, § 33 Abs. 1 Satz 1 GewStG 2002; § 12 Satz 1 AO).

Praxishinweise

Bei einer Lärmmessstation handelt es sich um eine Betriebsstätte (§ 12 AO), da sie der Tätigkeit des Unternehmens „Flughafen” dient. Die Station ist aber keine mehrgemeindliche Betriebstätte, wenn sie auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde liegt, da es an einer ausreichenden engen Verbindung fehlt. Eine nur durch Kommunikationsleitungen (z. B. Telefonleitung) bestehende Verbindung der Betrie...

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