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NWB 16/2010 S. 1199

Sozialrecht | Versorgungsausgleichskasse gestartet

Am hat die Versorgungsausgleichskasse den Betrieb aufgenommen, in die nun nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen können. Betriebsrentenansprüche werden künftig unmittelbar in den jeweiligen Betriebsrentensystemen geteilt: Der Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehepartners muss den ausgleichsberechtigten Ehepartner im Normalfall in sein Versorgungssystem aufnehmen (interne Teilung). Unter bestimmten Voraussetzungen [i]Zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs Viefhues, NWB 2009 S. 1839kann auch der anteilige Betriebsrentenanspruch ausgezahlt werden (externe Teilung). Trifft der Ehepartner keine Wahl, fließt das Kapital ab sofort automatisch in die neue kapitalgedeckte Versorgungsausgleichskasse. Abschlusskosten fallen dafür nicht an.

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