Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FinMin Bayern - 33 - G 1427 - 10/6 - 64 861

Zuständigkeit für die Verlustfeststellung nach § 10a GewStG in Organschaftsfällen

Gewerbeverluste, die vor der Begründung des Organschaftsverhältnisses beim Organ entstanden sind (vororganschaftliche Verluste) werden nach Abschn. 68 Abs. 8 GewStR nicht in das Ergebnis des Organträgers eingerechnet. Sie sind beim Organ gesondert weiterzuführen und nur mit positiven Gewerbeerträgen des Organs zu verrechnen (vgl. Schreiben vom – 33 - G 1427 - 10/3 - 45 598 —). Offen ist, welches FA den vororganschaftlichen Verlust für das Organ während des Bestehens der Organschaft fortzuschreiben und gesondert festzustellen hat.

Hierzu wird folgendes vermerkt: Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG gilt das Organ als Betriebsstätte des Organträgers. Diese Betriebsstättenfiktion bedeutet aber nicht, daß der Organträger und die Organgesellschaft als einheitliches Unternehmen anzusehen sind (Abschn. 17 Abs. 1 Satz 9 GewStR). Die Begründung eines Organschaftsverhältnisses führt nicht zur Beendigung der Steuerpflicht der jetzigen Organgesellschaft; durch die Beendigung eines Organschaftsverhältnisses wird die Steuerpflicht der bisherigen Organgesellschaft nicht neu begründet (Abschn. 17 Abs. 2 GewStR). Weil die Organgesellschaft lediglich ihre wirtschaftliche, nic...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen v. 20.10.1993 - 33 - G 1427 - 10/6 - 64 861

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen