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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 2151/07 EFG 2010 S. 857 Nr. 11

Gesetze: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4f

Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Abzugs von Kinderbetreuungskosten

Leitsatz

Der auf 2/3 der Aufwendungen begrenzte Abzug von Kinderbetreuungskosten nach § 9 Abs. 5 S. 1 EStG i.V.m. § 4f EStG bei berufstätigen Eltern verstößt nicht gegen das objektive Nettoprinzip und ist verfassungsgemäß.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 857 Nr. 11
KAAAD-40830

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 14.01.2010 - 8 K 2151/07

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