Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung
Leitsatz
Liegen die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a Abs. 1 UStG nicht vor, kann die
Lieferung ausnahmsweise unter den Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG steuerfrei sein,
wenn der Unternehmer die Lieferung als steuerfrei behandelt hat, die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auf unrichtigen Angaben
des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht
erkennen konnte. Allerdings muss der Unternehmer die auf der Grundlage von § 6a Abs. 3 UStG bestehenden Pflichten zum Nachweis
der Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 und 2 UStG (sog. Buch– und Belegnachweis) erfüllt haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 9 Nr. 16 DStRE 2010 S. 1389 Nr. 22 EFG 2010 S. 913 Nr. 11 KÖSDI 2010 S. 17028 Nr. 7 EAAAD-40819
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 10.11.2009 - 2 K 1696/2008
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