Umsatzsteuerliche Organschaft bei Minderheitsbeteiligung des GbR-Gesellschafters an GmbH
Leitsatz
1. Eine Organschaft i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ist bei gleichgerichteten Interessen der GmbH und GbR auch dann gegeben,
wenn der Geschäftsanteil eines Gesellschafters der GbR nur einem Anteil am Stammkapital der GmbH von 9 % entspricht.
2. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Zielsetzungen und die nur umsatzsteuerlich gebotene richtlinienkonforme Auslegung
gelten für die umsatzsteuerliche Organschaft andere Voraussetzungen als für die Organschaft im Ertragsteuerrecht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1455 Nr. 17 EFG 2010 S. 1736 Nr. 20 UStB 2010 S. 362 Nr. 12 QAAAD-40799
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 03.11.2009 - 12 K 41/06
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