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Thüringer FG Beschluss v. - 4 Ko 179/09

Gesetze: RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 3202 Abs. 1 RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 3202 Abs. 2 RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 3 RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 1002 RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 1003 VV-RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 3202 Abs. 1 VV-RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 3202 Abs. 2 VV-RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV-RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 3 VV-RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 1002 VV-RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 1003 FGO § 138 Abs. 1FGO § 138 Abs. 2FGO § 139 Abs. 3

Bei Ergehen eines Abhilfebescheids aufgrund nachgereichter Unterlagen und übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung im finanzgerichtlichen Verfahren keine Termins- bzw. Erledigungsgebühr für den Rechtsanwalt

Leitsatz

1. Erklären im finanzgerichtlichen Verfahren nach Ergehen eines Abhilfebescheids die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt, ohne dass eine mündliche Verhandlung durchgeführt worden wäre, und ergeht daraufhin nur noch ein Kostenbeschluss, so hat der für den Kläger tätige Rechtsanwalt weder nach Nr. 3202 Anmerkung Abs. 2 noch nach Nr. 3202 Anmerkung Abs. 1 i.V.m. mit Nr. 3104 Anmerkung Abs. 1 Nr. 1 oder 3 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV-RVG) Anspruch auf eine Terminsgebühr.

2. Die Entstehung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1002, 1003 VV-RVG setzt eine besondere, über die allgemeine Prozessführung hinausgehende, auf die Herbeiführung der materiellen Erledigung gerichtete, nicht unwesentliche Tätigkeit des Rechtsanwalts voraus. Eine Erledigungsgebühr fällt daher nicht an, wenn die Finanzbehörde einen angefochtenen Bescheid auf Grund einer ausführlichen Klagebegründung, in der die Sach- und Rechtslage und die einschlägige finanzgerichtliche Rechtsprechung dargestellt wurde, oder infolge der Benennung oder der Vorlage von Beweismitteln antragsgemäß aufgehoben oder geändert hat (im Streitfall: keine Erledigungsgebühr bei Festsetzung von Kindergeld nach Vorlage von weiteren Unterlagen im finanzgerichtlichen Verfahren).

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAD-40790

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Thüringer FG, Beschluss v. 02.04.2009 - 4 Ko 179/09

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