Organisatorische Eingliederung einer GmbH in das Unternehmen einer GbR bei Alleinvertretungsvollmacht von zwei an beiden Gesellschaften
jeweils hälftig beteiligten Gesellschaftern und Bestellung von Prokura bei der GmbH
Leitsatz
Die organisatorische Eingliederung als Voraussetzung einer umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen einer GbR als Organträger
und einer GmbH als Organgesellschaft ist zu bejahen, wenn die beiden je zur Hälfte an der GbR und der GmbH beteiligten Gesellschafter
nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse bei beiden Gesellschaften jeweils Alleinvertretungsvollmacht hatten und
bei der GmbH zwar nicht als Geschäftsführer, dafür aber als Prokuristen bestellt waren. Für das Bestehen einer Alleinvertretungsvollmacht
spricht beispielsweise, dass auch eine Umsatzsteuererklärung nur von einem Gesellschafter unterschrieben worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 827 Nr. 10 UStB 2010 S. 207 Nr. 7 JAAAD-40784
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